Diese drei Begriffe klingen ähnlich, bedeuten aber unterschiedliche Dinge. Zuckerfrei ist gesetzlich klar definiert: Ein Getränk darf so bezeichnet werden, wenn es maximal 0,5 g Zucker pro 100 ml enthält – unabhängig davon, ob Süßungsmittel enthalten sind. Ohne Zuckerzusatz bedeutet lediglich, dass bei der Herstellung kein Zucker hinzugefügt wurde – das Produkt kann jedoch von Natur aus Zucker enthalten, etwa durch Fruchtsaftanteile. Light ist kein gesetzlich geschützter Begriff für Zucker, sondern bezieht sich in der Regel auf einen um mindestens 30 % reduzierten Kaloriengehalt im Vergleich zum Originalprodukt. Wer also gezielt auf Zucker achtet, sollte immer die genaue Nährwerttabelle im Blick behalten.